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Rechtliches zum Thema Dämmung

Auf der sicheren Seite

Auch beim Dämmen gibt es Regeln Architekten und Ingenieure, die den Bauherrn bei der Sanierungsmaßnahme beraten bzw. diese durchführen, haben per se gewisse Aufklärungspflichten zu beachten. Es handelt sich hierbei in erster Linie um erhöhte Aufklärungspflichten, die sie als Sachwalter dem Bauherrn gegenüber beachten müssen. Der Bauherr ist zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahme in einen Wissenszustand zu versetzen, dass er selbst abwägen und entscheiden kann, ob er die Maßnahme mit allen Vor- und Nachteilen ausführen lassen möchte. Deswegen muss unbedingt über alle bekannt negativen Folgen von Dämmmaßnahmen aufgeklärt werden und ihre (möglichen) Auswirkungen auf das konkrete Objekt. Letztlich bestimmen sich die Anforderungen an die Dämmung über die EnEV und das vorgesehene Energiekonzept. Der Planer muss aber auch über Kosten, vergleichbare, aber günstigere Produkte und über andere besser geeignete energetische Maßnahmen aufklären. Die Aufklärung sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen, denn es gilt der Grundsatz „wer schreibt, bleibt“. Es empfiehlt sich insoweit auch, darauf zu achten, dass der Bauherr die Unterlagen zumindest per Fax oder E-Mail mit Empfangsbestätigungen erhält. Energieberater dagegen haben primär die Aufgabe, dem Bauherrn aufzuzeigen, mit welchen energetischen Maßnahmen er sein Gebäude verbessern kann. Hierfür werden im Einzelfall natürlich auch die Qualität und die Dicke der Dämmung zu bestimmen sein. Zwar dürften die Energieberater keine Sachwalter des Bauherrn sein und haben insgesamt nur eing ...

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