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RECHT

Warnung vor Endschaftsklauseln

Trotz der Warnungen des Verbandes für Wärmelieferung (VfW) wird in Leitfäden, Ausschreibungen und Musterverträgen nach wie vor der automatische Eigentumsübergang eingebauter Anlagen und Anlagenteile in Contracting-Verträgen befürwortet. Dadurch werde aber laut VfW der Umsatzsteuerbetrag auf die Grundpreisraten mit Einbau der Anlage oder der Anlagenteile fällig und ist vom Contractor zu entrichten. Der Contractor verliere das Eigentum mit Einbau, so dass eine Finanzierung über Leasingmodelle nicht mehr möglich sei. Schließlich ergeben sich Nachteile bei der bilanziellen Behandlung, da dem Contractor nun nur ein (immaterielles) Nutzungsrecht zusteht und er nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer der Anlagen oder Anlagenteile ist.

Zwar sei eine Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Folgen in der Preiskalkulation durchaus möglich, nur fehle immer wieder ein entsprechender Hinweis. Dadurch ergeben sich verzerrte Wettbewerbsbedingungen, weil nicht alle Mehrkosten in die Kalkulation eingerechnet würden. Der VfW fordert, dass in allen Leitfäden und Musterverträgen in der Kommentierung auf die Folgen der verwendeten Endschaftsklauseln hingewiesen wird und zu einer kalkulatorischen Berücksichtigung aufgefordert wird. In Ausschreibungen sollte mindestens auf die umsatzsteuerlichen Folgen und deren kalkulatorischer Berücksichtigung hingewiesen werden. GLR

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