Niemand kennt die Zahl der Schwarzbauten in Deutschland genau, es dürften allerdings viele Tausend sein. Wer einen geduldeten Schwarzbau besitzt, sollte lieber nichts daran verändern. Manchmal gewähren Behörden solchen illegal errichteten Objekten, wenn sie schon über lange Zeit bestehen, einen Vertrauensschutz, drücken also ein Auge zu. Wenn es so ist, dann sollte man sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern aber davor hüten, an dem Schwarzbau irgendetwas zu verändern. Sonst verliert man möglicherweise das Häuschen ganz. (OVG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 8 A 10119/06)
Der Fall
Seit beinahe 40 Jahren hatte es sich eine pfälzische Familie in einem Wochenendhaus mit Freisitz gemütlich eingerichtet. Zwar gab es keine behördliche Genehmigung dafür, aber nach so langer Zeit dachte niemand daran, gegen den Bau rechtlich vorzugehen. Das änderte sich, als die Betroffenen ihr Objekt „verschönerten“. Sie deckten den Freisitz mit Spanplatten und Dachpappe neu ein und schlossen ihn durch Glas- und Kunststoffelemente nach außen ab. Die zuständige Aufsichtsbehörde bekam davon Wind und verfügte den Komplettabriss. Die bisher gewährte Amnestie entfalle wegen der Umbauten.
Das Urteil
Die Familie verlor tatsächlich ihren lieb gewonnenen Wochenendsitz. Durch den „keineswegs geringfügigen“ Umbau seien Erscheinungsbild und Funktion des Gesamtbaus nachhaltig verändert worden. Es sei also gleichsam ein „neuer“ Schwarzbau entstanden, gegen den die Behörde zu Recht vorgehen konnte. Der bisher geltende Vertrauensschutz sei damit entfallen. GLR
RECHT