Werden alle Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gleichmäßig beheizt, ist der Wärmeaustausch zwischen ihnen gering. Was aber, wenn ringsum alle Appartements leer stehen und ausgekühlt sind? Hat ein Mieter dann Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch den Eigentümer? Die Justiz beschied diese Frage nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS abschlägig. (Amtsgericht Halle, Aktenzeichen 96 C 5306/03)
Der Fall
Beim Blick auf seine Nebenkostenabrechnung ärgerte sich ein Mieter aus Sachsen-Anhalt maßlos. Er musste einen erheblichen Betrag für die Heizung nachbezahlen. Und er wusste auch warum: Die Wohnungen nebenan und unter ihm waren nicht belegt und entsprechend dürftig beheizt. Das hatte dazu geführt, dass der Mieter mehr heizen musste. Er wandte sich an den Eigentümer und forderte von ihm einen entsprechenden Abschlag. Schließlich könne er nichts dafür, dass er alleine auf weiter Flur wohne. Der Vermieter verweigerte eine derartige Extrabehandlung.
Das Urteil
Das Amtsgericht Halle schloss sich der Meinung des Vermieters an. Zwar habe er grundsätzlich für die Betriebskosten der leer stehenden Wohnungen aufzukommen. Das gehe allerdings nicht so weit, dass er auch noch einen Heizungsabschlag an den verbliebenen Mieter bezahlen müsse. Für einen derartigen Ausgleich sah der Richter keine rechtliche Grundlage. GLR
RECHT