Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben Unternehmen, die bei der Vergabe kleinerer öffentlicher Aufträge zu kurz gekommen sind, keinen Anspruch auf eine juristische Überprüfung des Verfahrens. Nach Mitteilung der auf das Vergaberecht spezialisierten Informations- und Beratungsgesellschaft CitoExpert trifft das besonders Unternehmen der mittelständischen Bauwirtschaft. Denn sie können nun nicht mehr durch die Vergabekammer überprüfen lassen, ob sie zu Unrecht von der Vergabe eines Auftrags ausgeschlossen worden sind. Bei Bauaufträgen liegt die Schwelle bei 5 Mio. Euro. Liegt das Auftragsvolumen darunter, kann ein Unternehmen bei einer fehlerhaften Vergabe nun allenfalls nach dem Zuschlag vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Bauunternehmens zurück, das sich erfolglos um Verkehrssicherungsmaßnahmen auf einer saarländischen Autobahn bemüht hatte und sich durch den fehlenden Rechtsschutz in seinen Grundrechten verletzt fühlte. Das Gericht: „Kleinaufträge der öffentlichen Hand sind ein Massenphänomen, weshalb das Interesse an einer raschen Vergabe und einer sofortigen Ausführung wichtiger ist als die Belange des erfolglosen Bieters.“ Zudem würde eine Überprüfungsmöglichkeit durch die Unternehmen die Verwaltungsarbeit erheblich beeinträchtigen. Fraglich sei so CitoExpert allerdings, ob damit auch der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten ausgeschlossen ist, den z.B. das OVG Koblenz bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte angenommen habe. GLR
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