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RECHT

Haftungsfalle Rechtsberatung

Seit im Sommer 2008 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft ist können auch Architekten und Ingenieure bestimmte Rechtsberatungen übernehmen. Laut der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) drängen seither zunehmend Kommunen und öffentliche Auftraggeber ihre Planer, auch baurechtliche Beratung zu übernehmen. Sie wollen damit Kosten sparen.

Laut ARGE Baurecht sind die Planer damit aber oft völlig überfordert, weil ihnen nicht nur das baujuristische Know-how fehle, sondern auch die entsprechende Haftpflichtversicherung, wie sie Baurechtsanwälte haben. Architekten und Ingenieure sollten deswegen immer daran denken: Erteilen sie als Fachfremde einen falschen juristischen Rat, und ihrem Auftraggeber entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Die ARGE Baurecht rät deshalb allen Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt und sich nicht vom Auftraggeber in eine Aufgabe drängen zu lassen, auf die sie nicht vorbereitet sind. GLR

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