Das Ansinnen eines ihrer Mitglieder brachte eine Eigentümergemeinschaft auf die Palme. Der Betroffene wollte seine Nachbarn dazu verpflichten, einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zuzustimmen und sich an den Kosten zu beteiligen. Dafür wären etwa 8000 Euro aufzuwenden gewesen.
Das klingt auf Anhieb nach einer verständlichen Forderung, zumal in der Wohnung dieses Eigentümers Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren. Doch der besondere Hintergrund des Falles war es, der die Gemeinschaft „Nein“ sagen ließ: Der Antragsteller hatte zuvor in seinem Sondereigentum eigenmächtig Isolierglasfenster eingebaut, die nach Expertenmeinung überhaupt erst zum Entstehen der Schäden beigetragen hatten.
Deswegen zeigten auch die Richter, die mit der Forderung des Eigentümers konfrontiert wurden, nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenig Verständnis. Die Gemeinschaft habe mit den Schäden nichts zu schaffen, hieß es im Urteil, und könne deswegen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 54/07) GLR
RECHT