Guten Freunden hilft man gerne und schreibt auch nicht immer gleich eine Rechnung. Auch Architekten greifen Freunden bei Planungen und kleineren Umbauten schon mal unentgeltlich unter die Arme und planen oder überwachen „nebenbei“ den einen oder anderen Bau. Vor diesem Freundschaftsdienst warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Auch bei Freundschaftsdiensten haftet der Architekt und trägt das Risiko. Passiert etwas, muss er dafür gerade stehen.
Wegen des enormen Haftungsrisikos rät die ARGE Baurecht von solchen Gefälligkeiten ab. Auch unter Freunden sollten sich Architekten absichern, ganz wie bei jedem anderen Bauherren auch. Wahre Freunde werden dafür Verständnis haben. Zudem erinnert die ARGE Baurecht daran, dass bei Tätigkeiten für Familienangehörige ohnehin kein Versicherungsschutz besteht. GLR
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