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RECHT

Erdgas: Festpreisvereinbarung mit Haken

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Rückblickend auf die letzten Energiepreiserhöhungen klingt das verführerisch. Doch die Verbraucherzentralen raten zur Skepsis: Sollten die Gaspreise beispielsweise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den vereinbarten hohen Preis.

Vertrag ist Vertrag
Wer einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Laufzeiten von ein bis fünf Jahren sind üblich.

Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber nach Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt. GLR