Wer sein Haus beispielsweise für eine Modernisierung, einen An- oder Umbau einrüstet, sollte dies unbedingt seiner Hausratversicherung melden. Das rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nutzt ein Einbrecher den leichteren Zugang, um einzusteigen, bleibt man trotz Hausratpolice oft auf dem Schaden sitzen – zumindest, wenn man die Versicherung nicht vorab über die veränderte Gefahrenlage informiert hat. Planer, Architekten und Bauhandwerker sollten insbesondere private Bauherren aufgrund ihrer Hinweispflichten auf diesen Umstand bei entsprechenden Maßnahmen aufmerksam machen.
Laut Christoph Flechtner, Rechtsexperte bei Schwäbisch-Hall, ist die Rechtslage ähnlich, wenn das Haus mehr als 60 Tage leer steht. Auch in diesem Fall sollte man sowohl mit der Hausrat- als auch der Wohngebäudeversicherung möglichst frühzeitig klären, ob der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten bleibt oder ob man die erhöhte Gefahrensituation mit einem Zuschlag extra versichern muss. Erfährt der Versicherer dagegen nichts, kann er meist zu Recht die Begleichung des in Abwesenheit entstandenen Schadens verweigern. GLR
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