„Langwierige Auseinandersetzungen mit zusätzlichen Zeitverlusten und somit steigenden Kosten auf der Baustelle lassen sich jedoch vermeiden“, meint Dr. Peter Sohn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). „Voraussetzung ist, dass alle Baubeteiligten schon in der Grundkonzeption des Vorhabens an entsprechende Schutzmaßnahmen denken, diese festlegen und einpreisen.“
Vertrauen auf die Nebenleistung ist gut...
Deshalb empfiehlt die ARGE Baurecht, sich nicht allein auf die sogenannten „Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Regelwerke des Deutschen Instituts für Normung“ (DIN 18299) zu beziehen. Diese sehen in Abschnitt 4.1.10 vor, dass der Bauunternehmer Sicherungsmaßnahmen gegen üblicherweise zu erwartendes Niederschlagswasser selbst treffen muss, auch wenn dies nicht ausdrücklich geplant ist. Denn es handelt sich prinzipiell um eine sogenannte Nebenleistung, die auch ohne separate Vergütung immer zu erbringen ist.
...Kontrolle ist besser
Dennoch gilt auch für Bauherrn und Planer die Faustformel: Vertrauen auf die Nebenleistung ist gut, Kontrolle durch ausdrücklichen Hinweis in der Planung oder im Bauvertrag ist besser.
„Bauherrn und Bauunternehmen können äußerst selten auf ‚höhere Gewalt‘ verweisen. Denn grundsätzlich können auch sehr ungewöhnliche Ereignisse erwartet werden. Vorsorgliche Maßnahmen sind daher dringend zu empfehlen“, erläutert Dr. Peter Sohn. Angesichts sich augenscheinlich wandelnder klimatischer Bedingungen, müsse auch in Zukunft im Sommer vermehrt mit Starkregenereignissen und Stürmen gerechnet werden. GLR