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oberlandesgericht jena

Handyverbot am Steuer

Die Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne der Straßenverkehrsordnung liegt auch dann vor, wenn das Gerät auch für jede andere bestimmungsgemäße Verwendung genutzt wird. Beispielsweise beim Gebrauch als Diktiergerät.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 1 Ss 82/06.

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