Kein Bautagebuch zu führen, kann merklich Löcher in die Honorarkasse reißen. Ein Architekt sah das Schreiben eines Bautagebuchs als bedeutungslos und jeweils persönliche Angelegenheit an. Führte demzufolge während seiner Bauleitung auch kein Bautagebuch. Der Bauherr kürzte daraufhin das Honorar. Laut Urteil des Oberlandesgericht Celle zu Recht. Denn das Bautagebuch diene den Interessen des Bauherrn. Darin sollen Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmer unter Beachtung des personellen Einsatzes sowie die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle zuverlässig dokumentiert werden. Zudem sei das Bautagebuch im Falle von Streitigkeiten ein wichtiges Beweismittel.
Oberlandesgericht Celle 14 U 68/04