Ein Navigationsgerät, das auf einer sogenannten „Schwanenhals“-Halterung angebracht ist und sich entweder selbst oder mindestens mit seinem GPS-Empfänger nahe der Frontscheibe befindet, ist für einen potenziellen Dieb besonders attraktiv als Diebstahlobjekt. Wird das Gerät also über Nacht oder unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug belassen, ist die Gefahr eines Diebstahls erheblich. In einem solchen Fall hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt und kann somit auch keinen Versicherungsschutz und keinen Schadenersatzanspruch beanspruchen. Hinzu kommt, dass ein mobiles Navigationsgerät kein versichertes Zubehörteil ist, sodass auch aus diesem Grunde kein Versicherungsschutz besteht und der Besitzer sozusagen leer ausgeht.
Landgericht Hannover, Az.: 8 S 17/06