AmtsgerichtLärm ist keine Körperverletzung
Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit der Frage auseinandersetzen, ab wann bei Baumaßnahmen der Bereich des „normalen“, zumutbaren Lärms überschritten wird und die Opfer entschädigt werden sollten. Im konkreten Fall traf es eine Anwaltskanzlei, deren Mitarbeiter sich in ihrer Arbeit lahmgelegt sahen und nach eigenen Angaben auch unter Schlafstörungen litten. Einer von ihnen forderte wegen schikanösen „Lärmterrors“ 3000 Euro Schmerzensgeld. Er scheiterte damit auf ganzer Linie. „Aus keinerlei Gesichtspunkten“ stehe dem Betroffenen ein Anspruch zu, hieß es im Urteil. Eine Störung über das unvermeidliche Maß sei nicht gewollt gewesen, man könne weder von einer vorsätzlichen noch von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen. Umbauten und der damit verbundene Lärm gehörten schlichtweg zum „zwischenmenschlich üblichen Verkehr“.Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern/ Amtsgericht München, AZ: 172 C 41295/04
LandgerichtWann Heizungsgeräusche die Miete mindern
Wenn ein Mieter beim Wohnen nachhaltig gestört wird, dann darf er nach vorheriger Abmahnung die monatlichen Zahlungen mindern. Doch nicht in jedem Falle erkennen die Gerichte solche vermeintlichen Mietmängel an. So war es bei einem Rechtsstreit in Berlin. Ein Mieter hatte weniger bezahlt, weil seiner Meinung nach die Heizung übermäßig laut rauschte und knackte. Das betrachtete er als Lärmbelästigung. Vor Gericht waren diese Argumente zu schwach. Nur bei besonders intensiven Geräuschen sei an eine Mietminderung ...