Bei fast allen untersuchten Leistungsbildern sind die Honorartafeln gegenüber der HOAI 2009 im Mittel um 17 % gestiegen.
Mit der novellierten HOAI sollen die Leistungsbilder und die Honorarstruktur an veränderte Berufsbilder, die Umweltbelange und aktuelle Regeln der Technik angepasst werden. Diese Anpassung wurde, so weit es die Leistungsbilder betraf, durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) unter Einschaltung der Berufsverbände und Gutachter durchgeführt. Der Aktualisierungsbedarf wurde im Rahmen von Forschungsprojekten untersucht. Dabei waren Vertreter der Auftragnehmer- und der Auftraggeberseite sowie der zuständigen Ländervertreter durch einen informellen Begleitkreis eingebunden.
Leistungsbilder an die Anforderungen angepasst
Inhaltlich wurden die Leistungsbilder, die ursprünglich aus den 70er-Jahren stammen, den modernen Anforderungen an reine Planungsleistungen und auch an Erwartungen der Bauherrschaft angeglichen. Die Honorartafeln, die im Jahr 2009 lediglich eine pauschale Erhöhung um 10 % erfahren hatten, stiegen im Mittel bei fast allen untersuchten Leistungsbildern um 17 %. Hierbei wurden die Honorare vor allen Dingen in den unteren Bereichen angehoben.
Weitere wesentliche Änderungen der Novelle:
Die Leistungspflichten der Objekt- und Fachplanung wurden neu gefasst. Dabei wurden die Termin- und Kostenplanung sowie die Dokumentationspflichten in den Leistungsphasen aufgewertet. Darüber hinaus änderte sich die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen gemäß § 33 HOAI.
Bei der Neufassung der Objektbegriffe in § 2, wurde die Objektdefinition Gebäude gestrichen und dami ...