Wer kennt es nicht aus der täglichen Praxis, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr bzw. Planer und Handwerker über die Qualität der ausgeführten Arbeiten gestritten wird. Der Handwerker teilt dabei oft mit, dass er die Arbeiten nach dem „Stand der Technik“ ausgeführt hat.
Zwar sind für die qualitative Bewertung der Ausführung im ersten Schritt immer die vertraglich vereinbarten Leistungen zu bewerten, doch gerade bei pauschal vergebenen Leistungen wie z.B. beim Bau eines Einfamilienhauses werden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht immer detailliert beschrieben. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführungsqualität der Arbeiten ist dann oft nicht die Leistung nach dem „Stand der Technik“, sondern nach den „anerkannten Regeln der Technik“ zu beurteilen. Doch vielen Planern bzw. Handwerkern ist der Unterschied zwischen den Begriffen „anerkannte Regeln der Technik“ und „Stand der Technik“ nicht bekannt.
Damit eine Ausführung den „anerkannten Regeln der Technik“ entspricht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine theoretische Regel ist vorhanden.
Die theoretische Regel wird von der Fachwelt als richtig anerkannt und
diese theoretische Regel hat sich in der Praxis bewährt.
Besonders die dritte Voraussetzung ist dabei entscheidend. Die in der Fachwelt anerkannte theoretische Regel muss von der Gesamtheit der Planer, Techniker bzw. Handwerker anerkannt und in der Praxis mit Erfolg angewendet werden. Doch es kommt oft vor, dass eine theoretische Regel gegenüber dem praktischen Kenntnisstand entweder bereits veraltet oder noch zu jung ist.
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