Immer häufiger werden Faxsendungen auf einen Computer geleitet. Dieser Umstand ändere allerdings nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist.
Bundesgerichtshof, Az: I ZR 167/03.