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bundesgerichtshof

Keine regelmäßige Kontrolle des Kohleofens

Gemäß der Verkehrssicherungspflicht muss der Eigentümer einer Immobilie alles tun, um Gefahren für andere zu vermeiden. Dies hat jedoch auch Grenzen, so müssen Kohleöfen nicht regelmäßig vom Eigentümer überprüft werden. Der Fall: Ein Mieter forderte aufgrund eines Sachschadens durch eine größere Menge von überraschend ausgetretenem Ruß seine Ausgaben vom Eigentümer zurück. Er berief sich auf dessen Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht, seiner Meinung nach hätte der Vermieter regelmäßig Öfen und Wandanschlüsse überprüfen müssen. Das Urteil: Ein regelmäßiger „Ofen-Check“ in einer Mietwohnung ist nicht nötig. Allerdings muss, wenn gewisse Verdachtsmomente auftreten bzw. wenn der Mieter auf Schwierigkeiten aufmerksam macht, schnell ein Fachmann einschreiten. Sonst gilt jedoch wie bei der Haus­elektrik: Eine verdachtsunabhängige Kontrollpflicht ist im deutschen Recht nicht vorgesehen.

Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern/Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VIII ZR 310/10

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