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Bundesgerichtshof

Gerichtsurteile

VERWALTUNGSGERICHT Von wegen Störung… Der Besitzer eines SHK-Fachbetriebes hatte eine Baugenehmigung erhalten, die ihm sein zuständiger Landkreis für ein Projekt in einem Wohngebiet erteilt hatte. Es handelte sich dabei um einen Büroraum im umgebauten Dachgeschoss. Sowohl das Lager als auch der Direktverkauf von Material waren andernorts untergebracht. Trotzdem verwahrten sich die Nachbarn gegen den amtlichen Bescheid, da „störende“ Handwerksbetriebe in dieser Gegend nicht erlaubt seien. Das Gericht konnte die Argumentation in der Theorie nachvollziehen. Aber man müsse auch die Praxis betrachten. Und die sehe grundlegend anders aus. Die Baugenehmigung sei nur unter der Auflage erteilt worden, dass dort keine Ausstellung, keine Lagerung, keine Kundenbetreuung und kein Lieferverkehr stattfinden. Von dem Büro seien deswegen nach menschlichem Ermessen keine unzumutbaren Belästigungen zu befürchten. Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern/ Verwaltungsgericht Koblenz, AZ: 7 K 510/06.KO OBERLANDESGERICHT Jetzt aber flott Es kommt immer wieder vor, dass Baufirmen mit ihren Arbeiten nicht planmäßig vorankommen können. Eines aber sollte ein Bauträger nicht machen, wenn sein Auftraggeber die Fertigstellung bereits mit einer Fristsetzung angemahnt hat: den Kopf in den Sand stecken. In einem solchen Fall empfiehlt es sich dringend, dem Kunden unverzüglich einen detaillierten Zeitplan vorzulegen. Möglichst binnen einer Woche, so entschied ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, solle dem Bauherrn eine nachprüfbare Information vorgelegt werden, die genauestens beschreibt, bis wann die Arbeiten unter größtmögliche ...

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