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Bundesgerichtshof

Eigentümergemeinschaft darf Heizkosten-Verteilungsschlüssel ändern

In Eigentümergemeinschaften wird immer wieder über den gerechtesten Heizkosten-Verteilungsschlüssel diskutiert Die einen plädieren dafür, sich möglichst stark am messbaren Verbrauch des Einzelnen zu orientieren. Die anderen fordern eine Einbeziehung der Wohnfläche. Bei einer Eigentümergemeinschaft in Sachsen-Anhalt kam es per Mehrheitsbeschluss zu einer Veränderung des Verteilungsschlüssels. Zuvor waren die Heizkosten zu 100 Prozent nach Verbrauch abgerechnet worden, danach flossen 30 Prozent über den Wohnflächenanteil in die Gesamtsumme ein. Genau das focht einer der Eigentümer an. Er stritt der Gemeinschaft das Recht ab, solche weitreichenden Änderungen vorzunehmen, scheiterte jedoch damit. Der Festkostenansatz von 30 Prozent, so hieß es im Urteil, beruhe auf der korrekten Annahme, dass etwa dieser Anteil „unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten“ entstehe. Deswegen sei der Wunsch der Mehrheit nach Änderung des Verteilungsschlüssels verständlich und berechtigt gewesen.

Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern/Bundes­gerichtshof, Aktenzeichen V ZR 221/09

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