Der Gebrauch elektrischer Geräte war für die Mieter einer Altbauwohnung immer ein kleines Abenteuer. Wenn ein Großverbraucher im Einsatz war, musste auf andere elektrische Geräte verzichtet werden. Ein weiteres Problem: keine Steckdose im Bad. Nach einiger Zeit forderten die Mieter den Eigentümer zur Nachbesserung auf. Das Urteil: Nicht alles, was im modernen Wohnungsbau üblich geworden ist, kann auch bei Altbauten zum Maßstab gemacht werden. Im konkreten Fall verpflichteten sie allerdings den Eigentümer, für eine gebrauchsfähige Steckdose im Bad zu sorgen und in der Wohnung den gleichzeitigen Betrieb von mehreren elektrischen Geräten zu ermöglichen. Das könne ein Mieter „nach der allgemeinen Verkehrsanschauung“ erwarten.
Quelle: LBS-Infodienst Recht und Steuern/ Bundesgerichtshof, AZ VIII ZR 281/03