In luftundichten Gebäuden kann eine permanente Öffnung im Aufzugsschacht – oder im darüber liegenden Maschinenraum – durch den Kamineffekt erhebliche Heizenergieverluste bewirken, unabhängig davon, ob der Aufzug in Betrieb ist oder nicht. Bei Niedrigenergie-Immobilien ist der Kamineffekt wegen der luftdichten Gebäudehülle zwar kaum oder gar nicht vorhanden, hier spricht aber ein anderer Effekt gegen diese Lösung: Ist im Gebäude eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Betrieb, kann durch die Öffnung im Schachtkopf Außenluft in die Immobilie gesaugt und damit das Lüftungskonzept infrage gestellt werden. Die EnEV fordert in § 6, Absatz 1: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. …“
Mit einer Lüftungsöffnung, die je nach Bedarf automatisch geschlossen oder geöffnet wird, lässt sich der Wärmeverlust deutlich reduzieren. Die Energieeinsparung darf aber nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. Das VdS-Merkblatt zum Einbau von Anlagen zur Aufzugsschachtentrauchung [1] schreibt vor, dass die Öffnung bei Netzausfall oder einer Störung des Aufzugs frühestens nach 30 Sekunden und spätestens nach einer Minute automatisch angesteuert wird – insbesondere, wenn Personen im Aufzug eingeschlossen sind. Außerdem muss im Fall eines Brandes der Rauchabzug gewährleistet sein.
Das Forschungsinstitut CRP-HT (Centre de Recherche Public – Henri Tudor) hat in einer Studie ermittelt, dass in Passiv- oder Niedrigenergiegebäuden mit luftdichter Gebäudehülle die Fahrkorbbelüftung infrage gestellt ist. Insbesondere bei geschlossenen Lüftungsklappen sei keine ausreichende Thermik im Schacht bzw. längs der Kabine gewährleistet, sodass bei voll besetztem Fahrkorb bereits innerhalb der ersten 15 Minuten eine lebensbedrohende Situation durch Sauerstoffmangel und CO2-Überschuss eintreten kann. Die Aufzugsrichtlinie [3] verlangt aber in Anhang I, Abschnitt 4.7: „Die Fahrkörbe sind so auszulegen und zu bauen, dass auch bei einem längeren Halt eine ausreichende Lüftung für die Insassen gewährleistet ist.“
In Bestandsimmobilien kann eine energetische Modernisierung der Gebäudehülle ebenfalls dazu führen, dass Lüftung und Rauchabzug nicht mehr gewährleistet sind. Im Idealfall öffnet sich gleichzeitig mit der Lüftungsklappe eine Zuluftklappe im Schachtgrubenbereich. Der Lüftungsbedarf lässt sich beispielsweise über Sensoren ermitteln, die im Fahrkorb oder an der Aufzugsanlage angebracht sind.
Lüftung optimieren
Mit dem BlueKit-System lässt sich die Lüftung des Aufzugsschachts optimieren und an den Bedarf anpassen. Eine patentierte Steuerung regelt das Öffnen und Schließen der Lüftungsklappe. Für die Nutzungszeiten des Gebäudes kann eine Lüftungsdauer festgelegt werden, z. B. fünf Minuten pro Stunde. Außerdem öffnet sich die Klappe, wenn das System zusätzlichen Lüftungsbedarf erkennt – weil die zulässige Aufzugsschacht- oder Maschinenraumtemperatur überschritten wird oder bei einer Aufzugspanne Personen in der Kabine eingeschlossen sind. Wenn sich Wartungspersonal im Aufzugsschacht aufhält, muss ebenfalls für Belüftung gesorgt werden. Im Fall eines Brandes sorgt das Rauchmeldesystem des BlueKit für den erforderlichen Rauchabzug im Schacht. So soll das System die Wärmeverluste verringern und gleichzeitig die Anforderungen der Aufzugs- und der Bauproduktenrichtlinie berücksichtigen.
Das System kann unabhängig von der Aufzugsmarke im Bestand nachgerüstet oder in neuen Aufzügen installiert werden. Bei mehr als 600000 nachrüstbaren Aufzugsanlagen in Deutschland ergibt sich ein erhebliches Energieeinsparpotenzial. Ein breites Angebot an Klappen soll dafür sorgen, dass auch bei bestehenden Öffnungen die Lüftungsflächen nicht vermindert werden.
Literatur
[1] VdS Merkblatt 2895: Einbau von Anlagen zur Aufzugschachtentrauchung, Ausgabe 2012-02; http://bit.ly/1aCvJyA
[2] Leitfaden – Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten und Triebwerksräumen; ZVEI und VDMA; Juni 2012; http://bit.ly/1hgAUYV
[3] Aufzugsrichtlinie – Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge; http://bit.ly/177u43i
Simulationsprogramm
In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut CRP-HT (Centre de Recherche Public – Henri Tudor) hat AirFlowControl, Entwickler der BlueKit-Systeme, ein Simulationsprogramm zur Berechnung des Energieeinsparpotenzials in Bestandsimmobilien entwickelt. Für angemeldete Nutzer ist das Programm kostenfrei zugänglich über
Das BlueKit-System
Das Schachtentrauchungs- und Entlüftungssystem setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:
- Elektromotorisch angetriebene Jalousienklappen, Lamellenfenster oder Dunkelklappen (1) verschließen die Öffnung des Aufzugsschachts. Sie werden für den horizontalen oder vertikalen Einbau in die Aufzugsschachtdecke oder Schachtseitenwand angeboten.
- Das in der notstromversorgten Zentraleinheit (2) integrierte Display zeigt Normalbetrieb, Störung, Rauchmeldung und Lüftung an. Über eine Tastatur können Systemeinstellungen eingegeben werden.
- Die Aufzugsstatuseinheit (3) wird vor allem bei Bestandsanlagen eingesetzt, um unabhängig von der Aufzugssteuerung die Nutzung des Aufzugs zu erkennen.
- Die Rauchmeldung (4) erfolgt über Punktmelder, ein Ansaugsystem oder über optische Melder zur Rauchüberwachung. RWAL-Taster für manuelle RWA Alarm-Auslösung zum Rauch- und Wärmeabzug sowie zur punktuellen Lüftung.