„Des einen Freud, des anderen Leid“, so könnte man in Kürze zusammenfassen, wie der Markt auf die Nachricht reagiert hat, dass die geförderte Energieberatung durch veränderte Unabhängigkeitskriterien nun mehr Beratern offensteht. Mit zwei neuen Richtlinien, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft getreten sind, wurde der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“ erweitert. Im Heft und im GEB Newsletter 23-2017 haben wir darüber berichtet, dass dadurch auch Handwerker, Hersteller oder Energieversorger das Förderprogramm nutzen können, wenn sie die in der Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllen. Im GEB-Newsletter 24-2017 haben wir die Reaktionen darauf in einem Stimmungsbild zusammengefasst. Hier lesen Sie eine kurze Zusammenfassung positiver und negativer Stellungnahmen von Verbänden. Auch im GEB Forum haben sich Energieberater dazu geäußert.
Pro
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, jetzt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks die Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort umfassend zu öffnen. […] Das ist ein wichtiger Beitrag, die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu steigern.“
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ( ZDH)
„Stadtwerke verfügen über weitreichende Kompetenzen in der Energieberatung. […] Daher ist es richtig, dass s ...