Wer ein Auto kauft, weiß genau, welche Ausstattung es haben soll. Vor dem Abschluss einer Versicherung steht ebenfalls die Frage nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen: Was soll versichert werden, wann soll mir der Versicherer helfen? Um die richtige Versicherung zu finden, hat der Versicherungsnehmer die Verantwortung, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Denn auch die beste Versicherung hilft im Schadensfall nichts, wenn sie nicht richtig ausgewählt wurde. Ganz gleich, ob die Energieberatung als Vollzeit-Tätigkeit oder als Zusatzgeschäft erbracht wird, ist es für jeden Energieberater sinnvoll und sehr empfehlenswert, die Tätigkeit über einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzusichern.
Wie Sie eine bestehende Versicherung erweitern
Energieberater sind klassische Frei- berufler wie Ingenieure und Architekten, so wie Handwerker und Schornsteinfeger. Für die Architekten und Ingenieure stellt die Berufshaftpflicht etwas völlig Alltägliches dar. Jeder von ihnen besitzt eine solche Versicherung. Das erweiterte Spektrum der Energieberatung sollte dem jeweiligen Versicherer mitgeteilt werden, damit es in der bestehenden Police aufgenommen werden kann.
Die Handwerker und Schornsteinfeger sind in der Regel durch eine Betriebshaftpflicht versichert. Dies ist eine Versicherung für ausführende Unternehmen. Im Rahmen einer Energieberatung werden jedoch Beratungsleistungen erbracht: es werden z. B. Empfehlungen ausgesprochen und Gutachten erstellt. Der Energieberater übt Tätigkeiten aus, die von den ursprünglichen Aufgaben eines Handwerkers stark abweichen. Dies ist im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht nicht versichert. We ...
Wie sich Energieberater richtig absichern