Wer schaut seinen Euros nicht wehmütig nach, die regelmäßig ihren Weg ins Finanzamt finden. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Rückerstattungen geltend zu machen. Sorgfältig gesammelte Nachweise und eine ordentliche Auflistung kann die Bearbeitung im Finanzamt beschleunigen.
Fristen beachten
Sind Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, müssen Sie diese bis zum 31. Mai 2006 abgeben. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Andernfalls können Sie den Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2005 bis spätestens zum 31. Dezember abgeben. Wer allerdings Steuern nachzahlen muss, sollte beachten, dass in diesem Fall Zinsen anfallen.
Werbungskosten
Werbungskosten wirken sich nur dann mindernd auf die Steuer aus, wenn sie den bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Pauschbetrag von 920 Euro übersteigen und nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Andernfalls müssen Sie hierzu keine Angaben machen (Abb 1 ).
Arbeitswege
Für jeden Arbeitstag können Sie eine Entfernungspauschale für jeden vollen Entfernungskilometer von 0,30 Euro ansetzen. Dies ist unanhängig von der Wahl des Verkehrmittels wie z..B. eigener PKW, öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad, zu Fuß. Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung, es sei denn, eine andere ist offensichtlich verkehrsgünstiger und wird regelmäßig benutzt. Kommen Sie so auf eine Summe von mehr als 4500 Euro im Kalenderjahr, ist ein höherer Betrag nur anzusetzen, wenn Sie einen eigenen oder Ihnen zur Nutzung überlassenen PKW benutzen. Die Entfernungspauschale kann für jeden Arbeitstag - auch wenn m ...