Die Zusammenarbeit in Kooperationen und Netzwerken ist inzwischen weit verbreitet, obwohl die einzelnen Partner dafür oft einen Teil ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit aufgeben müssen. Zu den Gründen für die wachsende Zahl an Kooperationen zählt die allgemeine Entwicklung in Richtung „Alles aus einer Hand“. Viele Kunden wollen – insbesondere bei branchenübergreifenden Arbeiten – nur einen Ansprechpartner, der für den gesamten Auftrag oder spezielle Teilbereiche verantwortlich ist. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen verständlich: Der Kunde will im Fall einer Reklamation nicht „zwischen den Stühlen sitzen“, wenn die beteiligten Firmen die Schuld für eine fehlerhafte Planung oder Ausführung von sich weisen und die Ursache anderen beteiligten Unternehmen zuweisen. Zudem hat der Auftraggeber einen deutlichen Zeit- und Qualitätsgewinn, wenn er die Kontrolle der Bauausführung dem Baubegleiter überlässt. Diese Vorteile, von denen der Auftraggeber profitiert, wenn er sich an eine Kooperation (Anbietergemeinschaft) wendet, gelten für Handwerksbetriebe ebenso wie für die Anbieter von Dienstleistungen.
Handwerksbetriebe können ihre Angebote im Idealfall so miteinander verknüpfen, dass sich ein Gesamt- bzw. Full-Service-Angebot für die verschiedensten Neubau-, Reparatur-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten ergibt. Dienstleister wie Architekten, Energieberater oder TGA-Fachplaner können sowohl horizontal (untereinander) als auch vertikal (z. B. mit ausführenden Unternehmen) zusammenarbeiten, um komplette Ausführungs- und Betreuungskonzep ...