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Elektrische Arbeitsgeräte richtig versichern

Auf den Ort kommt es an

Die Sach- bzw. Inhaltsversicherung kann man mit der Hausratversicherung aus dem privaten Bereich vergleichen. In der Regel wird Versicherungsschutz gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Diebstahl sowie Sturm und Hagel für die freiberuflich oder gewerblich genutzten Gegenstände gewährt. Hierunter zählt das Büroinventar wie z. B. Möbel, Computer und Akten. Diese Gegenstände müssen sich allerdings in geschlossenen Räumen befinden. Wird z. B. ein Laptop aus dem Auto gestohlen, besteht über die Inhaltsversicherung kein Versicherungsschutz. Wenn sich der Laptop im Büro befindet und beim Transportieren aus der Hand fällt und dabei kaputt geht, ist der Schaden ebenfalls nicht versichert, weil keine der oben genannten Grundgefahren auf das Inventar eingewirkt hat. Schutz für Bürogeräte: die Elektronikversicherung Wer einen umfassenden Versicherungsschutz für die elektronische Betriebseinrichtung wünscht, sollte eine Elektronikversicherung abschließen. Sie stellt eine Art „Vollkaskoversicherung“ für die elektronischen Betriebsmittel dar. Mitversichert sind dabei auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung und eigene Fahrlässigkeit. Allerdings muss die Gefahr immer von außen auf das Gerät einwirken. Wenn z. B. die Festplatte aus Altersgründen kaputt geht, stellt das keinen Schaden im Sinne der Elektronikversicherung dar. Wie bei der Inhaltsversicherung müssen sich die Gegenstände stationär in geschlossenen Räumen – dem sogenannten Versicherungsort – befinden. Geräteeinsatz unterwegs absichern Soll der Versicherungsschut ...

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