„Die Wärmelieferverordnung stellt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung durch einen professionellen Energiedienstleister dar“, begründet Vedec-Geschäftsführer Tobias Dworschak, warum der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting für eine Novelle plädiert. Ein solche hält der Verbandschef für längst überfällig. Hoffnung macht ihm die vom Bundesjustizministerium vergebene Evaluierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) an das Beratungsunternehmen Prognos und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.
Vedec setzt sich seit Jahren für eine Novellierung ein
Bereits in seinem Maßnahmenkatalog zur Bundestagswahl 2017 hat Vedec dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Klimaschutzes für Contracting gefordert. Erfolglos. Umgesetzt hat die Bundesregierung keine der Forderungen. Die jetzt anstehende Evaluierung wertet Dworschak als Erfolg der vom Verband initiierten Arbeitsgruppe WärmeLV 2020, deren Mitglieder sich dafür beim BMJV eingesetzt haben. „Wir erhoffen uns hiervon den dringend benötigten Impuls, um eine Novelle der WärmeLV im Sinne des Klimaschutzes und des Erfolgs der Energiedienstleistungen voran zu treiben“, sagt Dworschak. Prognos und die KEA führen derzeit eine Umfrage unter anderem bei den Anbietern gewerblicher Wärmelieferung durch. Rückmeldefrist ist der 19. März 2021.
Vedec: Was sich bei der Wärmelieferverordnung ändern muss
„Die bestehende Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar, weil die Effekte zusätzlicher Investitionen – zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder Steuerungstechnik – nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen“, erklärt Dworschak. Erlaubt sei nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen würden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt würden. Zudem sollte nach Ansicht von Vedec eine „Erneuerbare-Pauschale“ für den Kostenvergleich eingeführt werden. Quelle: Vedec / jb
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