Ab dem kommenden Jahr werden die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland keine EEG-Vergütung mehr erhalten. In den Folgejahren wird sich die Zahl nach und nach erhöhen. Angesichts dessen entwickeln sich langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), zunehmend als Option zur Stromvermarktung für die Anlagenbetreiber. Doch auch für Neuanlagen werden PPAs aufgrund deutlich sinkender Fördersätze und der Planungsunsicherheiten bei Ausschreibungen immer interessanter. Das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (C.A.R.M.E.N.) greift die aktuellen Entwicklungen in der Webkonferenz „Stromvermarktung durch Power Purchase Agreements“ am 2. Dezember 2020 auf.
Wie Stromvermarktung mit erneuerbaren Energien funktioniert
Bei einem PPA schließen in der Regel ein Stromproduzenten und ein Stromabnehmer einen langjährigen Stromliefervertrag. Er bietet beiden Beteiligten den Vorteil einer langfristigen Preissicherheit. Darüber hinaus ergibt sich für Abnehmer die Möglichkeit, über Herkunftsnachweise die grünen Eigenschaften des Stroms zum Beispiel aus Photovoltaik für die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu verwenden. Die Volatilität von erneuerbaren Energien und die schwankenden Marktpreise stellen die Vertragspartner jedoch auch vor Herausforderungen. Ob sich ein PPA-Vermarktungsmodell im Einzelfall lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der C.A.R.M.E.N.-Webkonferenz greifen die zugeschalteten Expertinnen und Experten deshalb insbesondere rechtliche und planerische Aspekte auf, die es für eine erfolgreiche Umsetzung zu berücksichtigen gilt.
Weitere Veranstaltung thematisiert regionale Stromvermarktung
Die Online-Veranstaltung „Stromvermarktung durch Power Purchase Agreements“ richtet sich an Anlagenbetreibende, Bürgerenergiegenossenschaften, Direktvermarktungs-, Energieversorgungs- und Projektentwicklungsunternehmen sowie an alle fachlich und inhaltlich Interessierten. Eine Woche vorher am 25. und 26. November 2020 informiert das Netzwerk bei der Webveranstaltung „Dezentrale Energieversorgung – den eigenen Strom nutzen oder regional vermarkten“ über regionale Möglichkeiten der Stromvermarktung. Die Tagungsbeiträge betragen je 49 Euro (inkl. MwSt.). C.A.R.M.E.N.-Mitglieder, Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Behörden und Studierende zahlen 39 Euro. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Quelle: C.A.R.M.E.N. / jb