Baden-Württemberg hat mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes, das in vielen Fällen auch in der Sanierung von Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien vorschreibt, seit vielen Jahren eine Sonderrolle in der Bundesrepublik. Der Südweststaat ist nach wie vor das einzige Bundesland, das mit diesem Instrument die Sanierungsquote voranbringen will. Andere Länder haben sich die Erfahrungen angeschaut, aber bislang nicht nachgezogen.
Mit dem Klimaschutzgesetz, das die neue Umweltministerin Thekla Walker vorgelegt hat, geht das Land weiter voran und weitet die Pflicht zur Nutzung solarer Energiegewinnung über Dächer aus. Diese gibt es bislang in einigen Kommunen, nicht nur in Baden-Württemberg, aber nicht landesweit (siehe auch GEB 6/2021). Mit der Solarpflicht im Ländle ist zudem ausdrücklich nicht nur Photovoltaik, sondern auch der Einsatz von Solarthermie gemeint. Sie soll zunächst für alle Neubauten, später auch bei größeren Dachsanierungen kommen.
Damit setzt die Ministerin einen Teil des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Koalition um. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien will sie insgesamt bei Wind und Photovoltaik deutlich schneller vorankommen, hält aber einen starken Fokus auf den Gebäudebereich für wichtig: „Im Gebäudesektor muss sich dringend etwas tun. Da ist die PV-Pflicht für Dächer nur ein Schritt, aber ein wichtiger, der besonders prominent ist und jetzt sehr schnell kommen wird.“
Die Solarpflicht für den Nichtwohngebäudesektor oder Parkplätze gilt ab Anfang 2022. Walker vermutet, dass die Verpflichtung zur solaren Nutzung von Dächern im Neubau zum 1. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten kann.
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