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Klimaschutzbericht zeigt Defizite im Gebäudesektor

Der größte Minderungsbeitrag, so der Bericht , kommt aus der Energiewirtschaft, gefolgt von der Industrie. Den drittgrößten Minderungsbeitrag hat der Sektor Gebäude erbracht. In diesem Bereich haben sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2020 um 85 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente reduziert. 

Der Gebäudesektor hatte 2018 einen direkten Anteil von 14 Prozent über direkte Emissionen durch Gas und Öl. Berücksichtigt man außerdem indirekte Emissionen für Wärmenetze und Strom, die aufgrund ihrer Entstehung dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet sind, ist der Anteil des Gebäudebereichs an den Gesamtemissionen etwa doppelt so hoch. Hinzu kommen graue Emissionen, unter anderem für die Erstellung von Bauprodukten, im Sektor Industrie. Der Gesamtbeitrag des Gebäudebereichs zu den Energie- und Klimazielen ist damit essentiell.

Dazu kommt als schwierige Botschaft für 2019, dass die Emissionen des Sektors Gebäude selbst um über 5 Millionen CO₂-Äquivalente steigen. Schuld sei die Witterung, so der Bericht.  

Schwankungen liegen nicht alleine am Wetter

Den Hinweis, dass diese Entwicklung vor allem witterungsbedingt sei, lässt Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberaternetzwerks (DEN) nur begrenzt gelten.  „Schwankungen eines solchen Ausmaßes kann man nicht allein auf zu heiße Sommer oder zu kalte Winter schieben. Wenn Millionen Tonnen an CO₂-Äquivalenten mehr ausgestoßen werden als im Jahr zuvor, dann zeigt dies ganz deutlich, dass wir im Gebäudesektor nach wie vor ein Effizienz- und Sanierungsdefizit haben.“

Es sei unverständlich, dass trotz erheblicher staatlicher Förderungen die Sanierungsquote immer noch bei 1 Prozent verharre, während 3 Prozent nötig wären. „Hier muss sich dringend etwas ändern“, fordert Dannecker. Die Erhöhung der Emissionen sei ein herber Rückschlag, man sei wieder auf dem Niveau von 2017 angekommen. Wenn Deutschland im Jahre 2020 sein anvisiertes Minderungsziel von 40 Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen wolle, dann müsse schnellstens auch im Gebäudesektor nachgebessert werden, sagt Dannecker.

Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe soll gestärkt werden

Der Bericht enthält dazu einige Hinweise, die teilweise schon mit konkreten Maßnahmen hinterlegt sind, auch zu grauer Energie. So heißt es unter anderem, dass „mit steigendem Einsatz erneuerbarer Energien auch im Gebäudebereich der relative Anteil der THG-Bilanz aus der Errichtung und dem Rückbau von Gebäuden an Bedeutung gewinnen“ wird. Daher werde die weitere Umsetzung des im Klimaschutzplan 2050 formulierten Prüfauftrages, künftige Anreize zu schaffen, um den Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe zu stärken und dabei vor- und nachgelagerte Klimaschutzaspekte – also Emissionen, die bei der Herstellung, der Verarbeitung, der Entsorgung oder der Wiederverwertung von Baustoffen entstehen – auf Basis frei verfügbarer Ökobilanzdaten zu berücksichtigen zunehmend relevant.

Wichtig auch der Verweis der energetischen Sanierungsfahrpläne für Bund, Länder und Kommunen. Hier wird von Fachleuten mehr Engagement und eine Vorbildfunktion des Bundes angemahnt. Es sei “kein Beitrag bis 2020 zu erwarten“ resümiert der Bericht zum Klimaschutzbeitrag aus diesen Maßnahmen.

In der Beratung würden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in die Förderung einbezogen, so eine konkrete Maßnahme. Über alle Gruppen hinweg habe es 2018 insgesamt 8.500 Beratungsfälle gegeben, im Jahr 2019 waren es 10.000.

Im Anreizprogramm Energieeffizienz wurden zwischen 2016 und 2019 über 200.00 Förderzusagen erteilt, davon rund 170.720 Zusagen über die im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten Programmteile des APEE sowie rund 37.580 Förderzusagen im KfW Programm Erneuerbare Energien, „Premium“ des MAP sowie geförderte Maßnahmen im MAP-Programmteil der Investitionszuschüsse.

Bilanz zieht der Bericht auch zum individuellen Sanierungsfahrplan.  Er wurde optimiert und in Zusammenarbeit mit Softwareherstellern und Energieberatern eine optimierte Version iSFP 2.0 entwickelt. Die Dena hat vorgeschlagen, eine spezielle Initiative zu starten, um die Sanierungspläne stärker an den Markt zu bringen.

Anpassungen gab es beim Mieterstrom. Mit der gesetzlichen Änderung wurde bei steuerbefreiten Wohnungsgenossenschaften und -vereine für solarbetriebene Mieterstromeinnahmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 auf nunmehr 20 Prozent der Gesamteinnahmen angehoben. pgl

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