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KfW Verlängerte Mitteleinsatzfrist

Ab dem 16. November 2018 wird die Mitteleinsatzfrist für abgerufene Darlehensmittel zum Energieeffizient Bauen und Sanieren verlängert: für die Produkte 151/152, 153 ab Datum Antragseingang bei der KfW; für die Produkte 276–278, 219/220 ab Datum der KfW-Zusage. Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Auch für die Zusagen ab dem 17. April 2018 sind der KfW ausschließlich die 12-monatige Mitteleinsatzfrist überschreitenden Fälle anzuzeigen. Mit der Verlängerung der Mitteleinsatzfrist wird die Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit vom 17. April 2018 kompensiert. Den Kunden stehen somit wieder insgesamt 18 Monate für den Mitteleinsatz zur Verfügung, bevor eine Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene oder ein Zinszuschlag für zu spät eingesetzte Mittel fällig werden.

www.kfw-foerderbank.de

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