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KfW Neue Förderung zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung in Gewerben

Seit dem 1. Mai 2016 werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Nutzung betrieblicher Abwärme in gewerblichen Unternehmen im neuen KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) besonders gefördert. Anträge können bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, wenn dadurch betriebliche Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme effizient genutzt wird. Die Förderung besteht aus einem zinssubventionierten KfW-Förderkredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen kann, und Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi von bis zu maximal 50 %. Für die innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme wird ein Tilgungszuschuss aus Mitteln des BMWi in Höhe von bis zu 30 % gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 %. Bei der außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme beträgt der Zuschuss bis zu 40 % zzgl. eines möglichen KMU-Bonus von 10 %. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts (s. Technischen Mindestanforderungen der KfW).

www.kfw.de/294

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