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KfW Musterformulierung für die Schutzklausel beim Ersterwerb

Die KfW hat ein Infoblatt mit dem Vorschlag einer Musterformulierung für eine „Schutzklausel“ veröffentlicht, die in den Kaufvertrag übernommen werden kann und mit der die KfW-Kriterien erfüllt werden. Sie kann verwendet werden für die Finanzierung des Ersterwerbs von neu errichteten Wohngebäuden bzw. Wohnungen durch das KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153), von modernisierten Wohngebäuden bzw. Wohnungen durch das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) sowie Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152). In der Muster-Schutzklausel ist festgeschrieben, dass der Verkäufer für das Bestehen der energetischen Qualität des vereinbarten KfW-Energieeffizienzhauses dem Erwerber gegenüber verantwortlich ist. Sofern der energieberatende Sachverständige beim Verkäufer angestellt ist oder von diesem beauftragt wurde, haftet der Verkäufer dem Erwerber gegenüber auch für die Richtigkeit der Angaben zum vereinbarten KfW-Effizienzhausniveau in der „Bestätigung zum Antrag“. Der Bauträger bzw. Verkäufer bestätigt, dass ihm das entsprechende KfW-Programmmerkblatt und dessen Anlagen (z. B. Technische Mindeststandards) in der genannten Version bekannt sind. Außerdem ist in der Schutzklausel die Übergabe der Unterlagen vom Verkäufer an den Erwerber geregelt sowie die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Erwerber bei Nichterfüllung oder nicht fristgerechter Erfüllung der KfW-Anforderungen, falls die Hausbank aus diesen Gründen das Darlehen kündigt u ...

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