Im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen (455)“ werden in 2017 nur noch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, Zuschussanträge für Barrierereduzierung können nicht mehr gestellt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hatte, ist seit 9. August keine Antragstellung für Zuschüsse zur Barrierereduzierung mehr möglich. Seit Wiedereinführung des Zuschussprogramms am 1. Oktober 2014 wurden bis zum 30. Juni 2017 insgesamt Anträge für 108 072 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 129 Mio. Euro bewilligt. Eine Förderung für altersgerechtes Umbauen im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen. Wenn der Zuschuss außerhalb des KfW-Zuschussportals beantragt wurde, muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Bestätigung nach Durchführung – Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung“ zusammen mit den Rechnungskopien eingereicht werden. Alternativ zum Zuschuss „Altersgerecht Umbauen (455)“ können Interessierte auch die Förderung in Form des zinsgünstigen Kredits „Altersgerecht Umbauen (159)“ (www.kfw.de/159) nutzen.
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KfW Fördermittel für altersgerechtes Umbauen vergriffen, Maßnahmen zum Einbruchschutz werden noch gefördert
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