Die KfW hat die bestehenden Formvorschriften für Erklärungen im Antrags- und Zusageprozess sowie die Anforderungen für die Aufbewahrung von Originaldokumenten im Neu- und Bestandsgeschäft überprüft und danach den Handlungsspielraum für die Finanzierungspartner erweitert. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn den Finanzierungsinstituten physisch unterzeichnete Formulare/Erklärungen der Antragsteller/Kreditnehmer und Dritter (z. B. Sachverständige, Fachunternehmer, Hersteller) in elektronischer Form vorliegen (z. B. pdf-scan per E-Mail). Die Nutzung und Auswahl von Verfahren für elektronische Übermittlungen und elektronische Signaturen liegt im Risiko und Ermessensspielraum der Finanzierungsinstitute. Diese sind weiterhin für die Legitimationsprüfung und Richtigkeit der Unterschriften verantwortlich.
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KfW Elektronische Unterschrift ist zukünftig ausreichend
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