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KfW Elektronische Unterschrift ist zukünftig ausreichend

Die KfW hat die bestehenden Formvorschriften für Erklärungen im Antrags- und Zusageprozess sowie die Anforderungen für die Aufbewahrung von Originaldokumenten im Neu- und Bestandsgeschäft überprüft und danach den Handlungsspielraum für die Finanzierungspartner erweitert. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn den Finanzierungsinstituten physisch unterzeichnete Formulare/Erklärungen der Antragsteller/Kreditnehmer und Dritter (z. B. Sachverständige, Fachunternehmer, Hersteller) in elektronischer Form vorliegen (z. B. pdf-scan per E-Mail). Die Nutzung und Auswahl von Verfahren für elektronische Übermittlungen und elektronische Signaturen liegt im Risiko und Ermessensspielraum der Finanzierungsinstitute. Diese sind weiterhin für die Legitimationsprüfung und Richtigkeit der Unterschriften verantwortlich.

www.kfw-foerderbank.de

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