Zugenommen hat der Fachkräftemangel seit Jahresbeginn in allen Wirtschaftsbereichen. Am stärksten mache er sich aktuell im Bauhauptgewerbe bemerkbar mit einer Zunahme von 25,5 Prozent gegenüber 18,2 Prozent im Januar 2021). Im Verarbeitenden Gewerbe stieg der Anteil der durch fehlendes Fachpersonal beeinträchtigten Unternehmen von Januar bis April von 14,9 auf 19,4 Prozent. Nach steigenden Preisen bei den Baustoffen droht damit weiteres Ungemach.
Der Anstieg des Fachkräftemangels ist zum einen auf die wieder zunehmende Arbeitskräftenachfrage im Zuge der konjunkturellen Erholung seit dem Sommer zurückzuführen. Zum anderen ist das Arbeitskräfteangebot erheblich knapper geworden, weil die Nettozuwanderung aus dem Ausland pandemiebedingt weitgehend versiegt ist.
"Ohne Gegensteuern kann sich der Fachkräftemangel von einer gravierenden Herausforderung zu einem regelrechten Wachstumshemmnis auswachsen", sagt Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.
„Beseitigung des Fachkräftemangels muss Priorität haben“
"Denn gleichzeitig zum demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials steht Deutschland vor enormen Herausforderungen. Es sind dicke Bretter zu bohren, von der Genesung der Wirtschaft nach der Corona-Krise über die Bewältigung des digitalen Strukturwandels und beschleunigten Umbaus zur Klimaneutralität bis hin zum Abbau der stark gewachsenen Staatsschulden, erheblich steigenden Finanzierungslasten in Sozialversicherungen sowie nötigen Investitionen in mehr Krisenfestigkeit. Fehlen der Wirtschaft fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erheblichem Umfang, so wird es schwer werden, all dies erfolgreich zu bewältigen. Der Sicherung des Fachkräftepotenzials muss daher oberste Priorität eingeräumt werden."
Hierfür stünden drei Hebel zur Verfügung: 1. Bedarfsgerechte Qualifizierung und lebenslange Weiterbildung. 2. Qualifizierte Zuwanderung fördern, etwa durch erleichterte Anerkennung von Qualifikationen, sowie das Angebot von Deutschkursen und Ausbildungsgängen für Ausländer, wenn es an inländischen Bewerbern mangelt. Und 3. Höhere Erwerbsbeteiligung, wie es etwa der Sachverständigenrat hinsichtlich der Veränderung der Regelaltersgrenze vorschlägt. Quelle: KfW / pgl
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