Um den Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für KfW-Programme zu verlängern, war es bisher nur möglich, die Eintragung mittels einer Sanierung zu einem Effizienzhaus oder der Errichtung eines Effizienzhauses zu verlängern. Ab Oktober besteht die Möglichkeit, dies auch mit Einzelmaßnahmen zu tun. Für die Verlängerung muss dann folgendes nachgewiesen werden:
- 16 UE Fortbildung
- zwei umgesetzte unterschiedliche Einzelmaßnahmen in einem Gebäude. Diese Einzelmaßnahmen müssen in dem zweijährigen Verlängerungszeitraum umgesetzt worden sein.
- Durchführung der Bilanzierung zu einem KfW-Effizienzhaus (55 bis 115) anhand des Gebäudes, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden.
Abgesehen von den zwei nachzuweisenden Einzelmaßnahmen ist die tatsächliche Umsetzung der übrigen Maßnahmen, die zum Erreichen des Effizienzhausniveaus berechnet wurden, nicht notwendig. Die Nachweise für die Einzelmaßnahmen können voraussichtlich ab Ende Oktober im Expertenprofil eingetragen werden. Davon unberührt bleiben die bisherigen Möglichkeiten, den Eintrag zu verlängern:
- 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung plus der Nachweise eines fertiggestellten KfW-Effizienzhauses nach EnEV 2009 oder
- ein erhöhter Fortbildungsumfang von 48 UE.
Die Frist für die Verlängerung wird durch diese Neuerung für alle Experten auf den 30. November 2014 verschoben.