Das GEG gilt seit 1. November 2020 . Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). In seinem Fazit zum Gesetz hebt das DEN positiv hervor, dass nun seit fünf Jahren überholte Normen nicht mehr als Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht gelten würden. Bei der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen in Nichtwohngebäuden sei die langjährige Forderung umgesetzt, Fachleute ohne akademische Grundausbildung aber mit Praxiserfahrung und gleichwertiger Qualifikation zuzulassen. Als nicht optimal bezeichnet das DEN, dass Sanierungsfahrpläne durch kostenfreie Beratungsleistungen umgesetzt werden könnten. Es werde deshalb auf die Ausgestaltung der Umsetzung und des Vollzugs ankommen.
Das DEN verweist in seiner Stellungnahme zum GEG auf seinen vor einem Jahr vorgelegten Fünf-Punkte-Plan. Demnach sollten die Anforderungen der bisherigen EnEV und des bisherigen EEWärmeG in den folgenden Anforderungen zusammengefasst werden:
1. Begrenzung des mittleren U-Werts als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächenanteils, um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden.
2. Anforderungswert für den maximalen Primärenergiebedarf unter Berücksichtigung des nicht erneuerbaren und des erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourceneinsatz
3. Mindestwert für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Energien
4. Einführung eines Maximalwerts für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit perspektivisch durch Mobilitätsfaktoren ergänzen
5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs-und Qualitätssicherung
Außerdem formuliert das DEN in der Stellungnahme seine Hoffnung, dass Energieberaterinnen und Energieberatern die über 10.000 Normenseiten, die im GEG als Grundlage dienen, kostenfrei zugänglich gemacht würden. Außerdem hofft es, dass „der Bund die Bedeutung der Qualifizierung erkennt und alle Planer, Bauherren und vor allem die Bauaufsichten mit zielgruppenadäquaten Weiterbildungshilfen unterstützt“. Schließlich gibt es zu Bedenken, dass kostenlose Energieberatung staatlich finanzierter Institutionen zu einer Entwertung der qualifizierten Arbeit von Architekten, Ingenieuren und unabhängigen Energieberatern führen könnte. Quelle: DEN / jb
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