Alle Unternehmen außer kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind gemäß Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und dann alle 4 Jahre durchzuführen. Das BAFA übernimmt hierbei die stichprobenhafte Überprüfung der Energieaudits und führt eine neue Energieauditorenliste. Der Eintrag ist freiwillig. Mehr dazu sowie Anwendungshilfen zum EDL-G und das Merkblatt zur Qualifikation von Energieauditoren finden sich unter
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BAFA Neues Merkblatt für Energieaudits
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