In der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es ein zweistufiges Förderverfahren. Die erste Stufe, die Antragsstufe, des Verfahrens endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum reserviert. Danach beginnt die zweite Stufe des Verfahrens, in der die Maßnahme umgesetzt werden muss. Zudem muss der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Erst nachdem die Unterlagen des Verwendungsnachweises positiv geprüft wurden, wird die Förderung ausgezahlt.
Für den Zeitraum von Januar bis Ende August 2021 hat das BAFA nach eigenen Angaben insgesamt knapp 230.000 Zuwendungsbescheide mit einer Bewilligungssumme von rund 3,7 Milliarden Euro im Rahmen der Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung erstellt. Darunter ist noch ein Überhang aus dem Vorjahr von 70.000 Anträge aus alten Programmen, die 2021 mit abgearbeitet und entschieden wurden. Knapp 207.500 Anträge kamen 2021 neu dazu.
Bafa Bearbeitungszeit 2020/2021
Die Bafa Bearbeitungszeit bis zu einem Zuwendungsbescheid liege mittlerweile bei drei bis Wochen, so Vertreter des Bafa beim Energietag. 208 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Bafa mittlerweile am zuständigen Standort Weißwasser. Der Ansturm sei enorm, so der Präsident des Bafa, Thorsten Safarik. Bis zu 9000 Anrufe pro Tag seien zu bewältigen. In Zukunft soll künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen um Mails schneller bearbeiten zu können.
Bei den neuen Heizungen liegen Wärmepumpen knapp vor Biomasse, auch bei Solarthermie gibt es ein deutliches Plus. Auch Gashybridheizungen haben bei den Anträgen einen nennenswerten Anteil, je nach Monat von bis zu 25 Prozent. Insgesamt war der Anteil der Anträge im Bereich der Anlagentechnik deutlich höher als bei Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Von den rund 45.500 gestellten Anträgen bis Ende August für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude gestellten Anträge seien rund 44.000 mit einem Fördermittelvolumen von 61 Millionen Euro bewilligt. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der Anträge im Vergleich zum Vorjahr. Ein Viertel der Anträge kommt aus Baden-Württemberg. Dort gilt der individuelle Sanierungsfahrplan als eine Möglichkeit, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz zu erfüllen. Der Sanierungsfahrplan wird insgesamt deutlich stärker nachgefragt. 7200 Anträge gab es 2020, 29.000 waren es im laufenden Jahr bis Ende Juni.
Förderfähig wird ab 21. Oktober die Nutzung von Abwärme. In der Pipeline ist derzeit die Bundesförderung effiziente Wärmenetze. Die Zustimmung der EU steht noch aus, wird aber zeitnah erwartet, der Umstieg solle noch im Oktober erfolgen, so Informationen vom Energietag des Bafa. Mit der BEW werden auch Voruntersuchung, Planung und Transformation von Wärmenetzen förderfähig. pgl
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