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APEE Zusätzliche BAFA-Zuschüsse seit 1. Januar entfallen

Im Zuge des erneuerten Marktanreizprogramms ist die Förderung durch zusätzliche Investitionszuschüsse des BAFA über die „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien“ entfallen. Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Änderungsrichtlinie gestellt wurden, gilt die letzte Fassung der geänderten Richtlinie, auch wenn die Entscheidung über den Antrag erst nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erfolgt. Die zugrundeliegende zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom 30. Dezember 2019 ist verfügbar unter www.bit.ly/geb1488 .Es besteht aber weiter die Möglichkeit einer Förderung durch zusätzliche Tilgungszuschüsse der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien, Programmteil Premium (271/281). Dort wurde zum 24. Januar der Zusatzbonus bei Tilgungszuschüssen um 10 % auf 30 % erhöht. Für große effiziente Wärmepumpen wurden die Förderhöchstbeträge auf 100 000 Euro je Einzelanlage angehoben.

www.kfw.de/271

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