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APEE Fördervorteile des Heizungs- und Lüftungspakets auch für Einzelmaßnahmen nutzbar

Seit 1. April 2016 können im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ Anträge für den geförderten Austausch von Heizungen bzw. Einbau von Lüftungsanlagen (sogenanntes Heizungs- und Lüftungspaket) im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz („APEE“) der Bundesregierung gestellt werden (s. Beitrag „Noch eins draufgesetzt“ im GEB 02-2016). Kreditnehmer profitieren beim jeweiligen Maßnahmenpaket neben dem niedrigen Zinssatz von einem im Vergleich zur Förderung von Einzelmaßnahmen erhöhten Tilgungszuschuss. Diese erhöhten Fördersätze gelten bei einer Paketlösung auch für alle weiteren, förderfähigen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Damit soll die Kombination aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen durch besonders hohe Fördersätze belohnt werden. Die beiden Pakete sollen die Lücke zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen und den umfassenden Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus schließen. Die KfW hat auch nochmal auf das Kombinationsverbot hingewiesen. Beim Förderbaustein Heizungspaket muss sichergestellt werden, dass eine Doppelförderung über das MAP beim BAFA und über das KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren ausgeschlossen und jeweils nur eine einmalige Inanspruchnahme dieser Zusatzförderung möglich ist.

www.kfw.de/151

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