Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial zukünftig kein gefährlicher Abfall mehr ist. Allerdings muss mit der Entsorgung ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, das dem bei gefährlichen Abfällen entspricht.
Derzeit gibt es zum Recycling nur Pilotanlagen mit geringen Kapazitäten, welche keine wesentliche Rolle spielen. Deshalb sieht der ENH nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Beseitigung über Müllverbrennungsanlagen zu gewährleisten. Diese sind aber so kurzfristig nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingestellt und können das Material deswegen zurzeit noch nicht annehmen. Da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat, erwartet der ENH wieder erhebliche Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien, insbesondere bei Mono-Chargen.
Solange noch keine praxisgerechte Lösung vorliegt, empfiehlt der Entsorgungsverband: „Versuchen Sie mit Ihrem Entsorger eine Einigung zu finden, dass Ihr HBCD-haltiges Dämmmaterial als gemischter Bau-Abfall anfällt, wobei es nicht mehr als 25 Volumenprozent im Container einnehmen darf. Sollten in erheblichem Umfang HBCD-haltige Abfälle ohne die entsprechenden Mengen an sonstigem Bau-Abfall anfallen, schließen Sie vorab entsprechende Verträge mit zugelassenen Entsorgungsfirmen ab.“
In jedem Fall gehen der ENH davon aus, dass die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien teurer wird, da sich die Müllverbrennungsanlagen nicht nur die Sonderleistung des Nachweisverfahrens gut bezahlen lassen werden. GLR