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zvskh / ziv

Verbändevereinbarung

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) unterzeichneten Anfang Dezember eine Verbändevereinbarung, die als Grundlage für ein bundeseinheitlich geordnetes Verfahren zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk dient. Damit bereiten die Verbände ihre Mitglieder auf die vom Gesetzgeber gewollte Marktöffnung vor. Die Vereinbarung bezieht sich auf Teilbereiche des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks, die nach entsprechender Qualifikation vom Schornsteinfeger ausgeführt werden können. Darunter fallen die Wartung von Feuerstätten (ausgenommen Reinigung), Planung, Bau und Wartung von Warmwasserzentralheizungsanlagen mit Öl-, Gas- und Festbrennstoffbefeuerung inklusive Warmwasserbereitung sowie thermische Solaranlagen. Als Teilbereiche des Schornsteinfeger-Handwerks sind für Installateur und Heizungsbauer folgende Tätigkeiten vorgesehen: Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz an Feuerstätten, Mess- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten sowie Kehr, Überprüfungs- und Messtätigkeiten an Feuerungsanlagen.

https://www.zvshk.de/

https://www.schornsteinfeger.de/

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