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ZIV

Bundesverordnung für Schornsteinfeger

Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Welche Aufgaben der Schornsteinfeger im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, war in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten jedoch bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, soll der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch erklären können.

https://www.schornsteinfeger.de/

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