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Verbraucherzentrale Bundesverband

Abschied von der 60-Watt-Glühlampe

Am 1. September 2011 trat die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und 75-Watt-Birne auch die klaren 60-Watt-Birnen vom Markt genommen. Bis 2016 schließlich sollen nur noch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B verkauft werden. Die Wattzahl (W) ist keine Messgröße für die Helligkeit einer Lampe. Auskunft darüber gibt die Einheit Lumen (lm). Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 lm. Zwischenzeitlich gibt es übrigens neben den Kompakt-Leuchtstofflampen auch LED-Lampen mit 700 lm. Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit ca. 6000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/

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