Passivhäuser werden in den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 1. Juli auch bei der bestmöglichen Förderung berücksichtigt. Wie bisher kann das Passivhaus Projektierungs-Paket (PHPP) als Nachweisverfahren genutzt werden. Die erforderlichen Anpassungen werden in einer neuen Auflage des PHPP Anfang September integriert. Die Einstufung des Passivhauses in das Förderprogramm Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 ist abhängig vom Primärenergiebedarf. Damit werden insbesondere Passivhäuser, die zu einem ausreichenden Anteil aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden, in die beste Förderstufe „Effizienzhaus 40“ aufgenommen. Passivhäuser bekommen somit nicht nur die gewohnte Zinsvergünstigung, sondern werden zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % belohnt. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie direkt bei der KfW.