Zum 1. Mai 2013 wurde das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Programm-Nr. 275) gestartet. Es unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems zu einer nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage. Das Programm wendet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, an Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, an freiberuflich Tätige und Landwirte sowie an natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen. Die geförderten Batteriespeichersysteme müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Tilgungszuschüsse des BMU werden für die Investition in das Batteriespeichersystem, nicht für die Investition in die Photovoltaikanlage gewährt. Der Kredit kann für die Gesamtinvestition beantragt werden. Weitere Einzelheiten und Anforderungen sind dem Programm-Merkblatt zu entnehmen.